
(lat.) ist das Recht der römischen Bürger im Gegensatz zum (lat.) ius (N.) gentium und zum (lat.) ius (N.) honorarium (bzw. praetorium). Es beruht auf dem Zwölftafelgesetz, auf den Volksgesetzen und der daran anknüpfenden Auslegung (der Rechtswissenschaft). Im Frühmittelalter ist i. c. das weltliche Recht im Gegensatz zum (lat.) ius (N.) canon...
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